Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen zu lauten haben: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution die auf dem Grundstück 1017/1, zugeschrieben EZ ***** GB *****…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund der Einantwortungsurkunde vom 21. 5. 1981 Universalrechtsnachfolger nach seinem Vater und grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaften EZ *****, GB *****, bestehend aus den Grundstücken 891/2 (landwirtschaftlich genutzt), 1017/1 (Sonstige, Weg) u…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung erhobene Revision der Beklagten ist zulässig und berechtigt. Die Mängelrüge der Revision stellt sich als unzulässige Beweisrüge dar, zumal die Beklagte bestimmte anderslautende Feststellungen aus im Akt erliegenden Urkunden begehrt. Zur Aktenwidrigkeit: Eine vom Erstgeri…