Spruch Beiden Revisionen wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Prozeßkosten.…
Text Begründung: Die Grundstücke Nr. 63 und 1137/4 der Katastralgemeinde H***** stehen im Eigentum der Beklagten. Auf diesen Grundstücken entspringen zwei Thermalwasserquellen, und zwar die L*****quelle auf dem Grundstück Nr. 63 und die F*****quelle auf dem Grundstück Nr. 1137/4. Die Beklagte nutzt seit…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind berechtigt. Die Beklagte bezweifelt, daß der Kläger neben dem vom Gesetz eröffneten Verwaltungsweg auch den Rechtsweg beschreiten dürfe, ohne dies näher zu begründen. Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist in erster Linie der Wortlaut des Klagebegehrens …