JudikaturJustizRS0038508

RS0038508 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
23. März 2017

Durch die MRK und das 1.Zusatzprotokoll werden Bestimmungen, welche das Erbrecht im Hinblick auf die eheliche, oder uneheliche Geburt verschieden regeln, nicht ausgeschlossen.

Entscheidungen
6