Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die im Umfang der der beklagten Partei auferlegten Zahlungspflicht von 346.110,19 EUR samt 4 % Zinsen aus 191.100,02 EUR seit 13. 4. 2016, aus 2.594,27 EUR seit 2. 5. 2016, aus 2.594,27 EUR seit 2. 6. 2016, aus 2.594,27…
Text Begründung: [1] Die Klägerin hat schwerste körperliche sowie geistige Defizite und Beeinträchtigungen ohne Aussicht auf Besserung (nur beispielhaft aufgezählt seien Schluckstörungen, generalisierende Epilepsie mit ein bis zwei Anfällen pro Woche, beeinträchtigte Sehleistung, Unfähigkeit zu sitzen,…
Rechtliche Beurteilung [13] In der von der Beklagten gegen diese Entscheidung erhobenen – von der Klägerin beantworteten – außerordentlichen Revision gelingt es ihr aufzuzeigen, dass die Feststellungen des Erstgerichts zu einem Hirnschaden, der durch die Hirnblutung herbeigeführt wurde, widersprüchlich bzw unklar sind, …