Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die in ihren Aussprüchen betreffend die erstbeklagte Partei und bezüglich der Abweisung des Mehrbegehrens von S 30.990,33 sA gegenüber der zweit- und der drittbeklagten Partei als unangefochten unberührt bleiben, werd…
Text Begründung: Am 16.4.1993 gegen 4.40 Uhr ereignete sich auf der Pyhrnautobahn A 9, Richtungsfahrbahn Spielfeld-Graz, auf Höhe des Baukilometers 74, ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker und Halter eines PKW Audi 80 und der Erstbeklagte als Lenker des vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus Gründen der Rechtssicherheit zulässig, weil das Berufungsgericht zu Unrecht davon ausgegangen ist, daß die Gegenforderung nicht zu berücksichtigen sei; sie ist auch im Sinne des Aufhebungsantrages berechtigt. Im Revisionsverfahren nicht mehr strittig ist der (in der Revisionsb…