Spruch Bei der Straßenbahn kommt der Beförderungsvertrag in der Regel schon zustande, wenn der Fahrgast an der Haltestelle den Wagen besteigt. Entscheidung vom 19. November 1952, 2 Ob 481/52. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Die Klägerin hatte bereits die Griffstange eines Straßenbahnwagens erfaßt, um ihren schon im Wagen befindlichen Eltern zu folgen, als sich die Straßenbahn - entweder durch ein vorzeitiges Abfahrtssignal des Schaffners oder durch eine Unaufmerksamkeit des Fahrers - in Bewegung setzte. Die Klägerin ka…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Zuzugeben ist der Revision, daß die rechtliche Grundlage, auf der die Urteile der unteren Instanzen aufgebaut sind, insoweit einer Prüfung nicht standhält, als die Verpflichtung der beklagten Partei zum Ersatz des Schadens aus den Bestimmungen des § 1315 ABGB. abgeleit…