Spruch Dem Revisionsrekurs der Antragstellerin wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: In der EZ 7239, 02001 Eisenbahnbuch, Teileinlage für die KG ***** wird die Löschung der Ersichtlichmachung des Superädifikats auf Grundstück .1151 und 44…
Text Begründung: Auf der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 7239 Grundbuch 02001 Eisenbahnbuch, Teileinlage für die KG *****, ist unter A2-LNR 1a EisB Rv 126/1937, EisB Rv 259/1957 das Recht des Superädifikats auf Grundstück .1151 und 449/18 (Urkunde bei EisB 2122/63) ersichtlich g…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragstellerin ist aus dem vom Rekursgericht bezeichneten Grund zulässig. Er ist auch berechtigt. Zunächst ist die Rechtsmittellegitimation der Liegenschaftseigentümerin aus folgenden Erwägungen zu bejahen: Wie das Rekursgericht zutreffend erkannt hat, ist auf die Frage der …