JudikaturJustizRS0037838

RS0037838 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2023

Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision sind mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche, die in rechtlichem oder tatsächlichem Zusammenhang stehen, gemäß § 55 JN insoweit zusammenzurechnen, als das Berufungsgericht darüber entschieden hat.

Entscheidungen
179