Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.243,34 EUR (darin 373,89 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der in Österreich ansässige Kläger betreibt ein nicht protokolliertes Einzelunternehmen und ist Inhaber der Marke „AIRBUTLER“ mit der internationalen Registernummer 1207383 für die Klassen 7, 11 (ua Geräte für Kühlung, Heizung, Trocknung und Ventilation) und 21, unter welc…
Rechtliche Beurteilung [15] Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht bezeichneten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. [16] 1.1. Die Entscheidung über eine Beweisrüge, mit der sich das Berufungsgericht auseinandergesetzt hat, ist im Rahmen der Revision nicht mehr bekämpfbar ( RS0043371 [T21] ). Die Ents…