Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, binnen 14 Tagen der beklagten Partei die mit 4.283,46 EUR (darin 683,91 EUR USt), der Erst und Zweitnebenintervenientin die mit 4.948,91 EUR (darin 989,78 EUR USt), den Dritt bis Fünftnebenintervenientinnen die mit 4.925,60 EUR (d…
Text Begründung: [1] Die Klägerin begehrt Schadenersatz aus einem Kartellverstoß der Beklagten. Dem liegt der Beschluss der Europäischen Kommission vom 19. Juli 2016, AT.39824 – Trucks, zugrunde, mit dem ausgesprochen wurde, dass die Beklagte, die Dritt- bis Fünftnebenintervenientin und die Sechst- bis…
Rechtliche Beurteilung [8] Die Revision ist – ungeachtet des den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) Ausspruchs des Berufungsgerichts – nicht zulässig, sie kann keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO aufzeigen. [9] 1. Die Schlüssigkeit einer Klage kann nur anhand der konkreten Beh…