Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit 8.365,50 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 1.394,25 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind im Herbst 1990 als "Kern" einer im Sommer 1990 in Linz gegründeten fünfköpfigen Jazzband verblieben. Nachdem der Beklagte eine Komposition mit dem Werktitel "DETOMASO" geschaffen hatte, welche er im Frühjahr 1991 auch mit dem Formblatt "Werkanmeldung für U…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist zwar zulässig, aber nicht berechtigt. Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt schon deshalb nicht vor, weil das Berufungsgericht von den Feststellungen des Erstgerichtes weder abgewichen ist noch diese ergänzt hat und es daher gar nicht in di…