JudikaturJustizRS0037755

RS0037755 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2021

Die Schlüssigkeit einer Klage, bei deren Fehlen das Klagebegehren abzuweisen ist, ist erst zu prüfen, wenn zuvor feststeht, dass überhaupt unter Beachtung prozessualer Gesichtspunkte ein VU gefällt werden darf.

Entscheidungen
5