Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden teils bestätigt, teils dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: "Die Klagsforderung besteht mit S 864.000,-- sA zu Recht und mit einem Betrag von S 54.000,-- sA nicht zu Recht. Die Gegenforderung von S 225.000,-- …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat mit der Beklagten am 10.9.1993 einen mit "Werkvertrag" bezeichneten Vertrag abgeschlossen, in dem sie als Verkaufsleiterin mit dem Aufbau und der Leitung des Außendienstverkaufs beauftragt wurde. Es wurde eine Provision von 5 % des im gesamten österreichischen…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist gemäß § 46 Abs 3 Z 1 erster Fall ASGG zulässig. Die Revisionswerberin führte aus, die Klägerin habe sich in ihren Klagebegehren nicht auf einen ausschließlichen Rechtsgrund gestützt, vielmehr die Beurteilung als Arbeits- oder Werkvertrag dem Gericht überlassen und dem durch unters…