Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Ersturteil zur Gänze wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 44.492,60 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin S 5.207,10 Umsatzsteuer und S 13.250 …
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte, die Medieninhaberin von "t*****", brachte in der Ausgabe dieser Zeitung vom 5.9.1993 folgende Ankündigung: Der Ausgabe dieser Zeitung lag auch ein "Casino-Spieltisch" mit 17 vorgedruckten Zahlen bei. Nach Ablauf der ersten Woche wurde das Gewinnspiel weitergefüh…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene Revision der Beklagten ist zulässig und berechtigt. Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist allein die Frage, ob das Rechtschutzinteresse der Klägerin für ihr Begehren auf Verbot des Ankündigens von Zugaben, insbesondere Geldprämien, deshalb zu verneinen ist, we…