JudikaturJustizRS0037411

RS0037411 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Mai 2002

Stehen der Schaffung eines Doppeltitels weder Streitanhängigkeit noch Rechtskraft entgegen, kann die Klage nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses zurückgewiesen werden.

Entscheidungen
3