Spruch Dem Rekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass er lautet: „Der Richter des Landesgerichts ***** Dr. ***** P***** ist im zu 4 Cg 243/09g des Landesgerichts ***** anhängigen Verfahren befangen. Das Verfahren über die Klage wird ab deren Zustellung als n…
Text Begründung: Die Klägerin ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft, der Erstbeklagte ist Notar in *****, die Zweitbeklagte eine bei ihm beschäftigte Notarsubstitutin. Mit der zu 4 Cg 243/09g des Landesgerichts ***** erhobenen Klage begehrt die Klägerin 1,6 Mio EUR Schadenersatz, da die Beklag…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete Rekurs der Klägerin ist zulässig (§ 24 Abs 2 JN) und teilweise berechtigt . 1. Das Rekursverfahren ist zweiseitig. 1.1. Soweit die §§ 19 bis 25 JN keine Sonderregelungen für das Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen enthalten, richtet es sich nach den Vors…