Spruch Wurde die Verweigerung der Aussage durch einen Zeugen ohne Erörterung und Beschlußfassung nach § 324 ZPO. zur Kenntnis genommen und hat eine Partei diesen Vorgang nicht gemäß § 196 ZPO. gerügt, so kann sie gemäß § 530 Abs. 2 ZPO. nicht als Wiederaufnahmsgrund geltend machen, daß der Zeuge nunmehr au…
Text Dr. Peter H. begehrt als Eigentümer eines Hauses Räumung der von der Beklagten, der Schwester seiner geschiedenen Frau, in diesem Hause ohne jede Rechtsgrundlage innegehabten zwei Ordinationsräume. Zur Erhärtung seines Rechtsstandpunktes hatte sich der Kläger auch auf den Rechtsanwalt Dr. Emmerich …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Wegen der in Z. 6 und 7 des § 530 Abs. 1 ZPO. angegebenen Umstände ist nach Absatz 2 dieser Gesetzesstelle die Wiederaufnahme nur dann zulässig, wenn die Partei ohne ihr Verschulden außerstande war, das Beweismittel vor Schluß der mündlichen Verhandlung, auf welche das…