Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 3.083,22 EUR (darin 513,87 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufun…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begann am 1. 9. 1992 bei der H***** Gesellschaft m.b.H. (FN *****), welche ab 1994 als S*****gesellschaft m.b.H. firmierte (in der Folge: „Transportabwicklungs-GmbH“), eine Lehre als Speditionskaufmann. In das Lehrverhältnis trat einvernehmlich ab 12. 7. 1994 die Bekl…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts zulässig , weil das Berufungsgericht in seiner Entscheidung von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abgegangen ist. Sie ist auch berechtigt . 1. In ihrer außerordentlichen…