JudikaturJustizRS0037325

RS0037325 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2023

Eine allfällige Verletzung der materiellen Prozessleitungspflicht des Erstgerichtes im Sinne des § 182 ZPO kann vom OGH nicht wahrgenommen werden, wenn dies weder in der Berufung gerügt worden, noch, insoweit diesbezüglich auch ein Mangel des Berufungsverfahrens vorliegen würde (vgl Fasching IV, 306; SZ 25/219), ein derartiger Revisionsgrund (§ 503 Z 2 ZPO) geltend gemacht worden ist.

Entscheidungen
47