Spruch 1. Im Verfahren 20 Cg 162/06k gegen die Republik Österreich wird die außerordentliche Revision gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. 2. Im Übrigen, und zwar im Verfahren 20 Cg 2/07g gegen die Republik Österreich und im Verfahren 20 Cg 162/06k gegen KR…
Text Begründung: Der Kläger brachte zunächst gegen die Erstbeklagte eine Amtshaftungsklage wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Jänner 2004 - ein (letztlich 20 Cg 2/07g des Landesgerichts Klagenfurt), sodann eine Klage gegen beide Beklagte wegen 15.633,43 EUR Schadenszeitraum Oktober 2004 - und zusät…
Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Die Klägerin zeigt in ihrer außerordentlichen Revision keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO auf. Der Verfahrensrüge (unterbliebene Einvernahme von beantragten Zeugen) ist entgegenzuhalten, dass ein - allfälliger - Mangel des Verfahrens erster Instanz, der in der Berufung …