JudikaturJustizRS0037052

RS0037052 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2023

Grenzen der Manuduktionspflicht im Anwaltsprozess. Das Gericht hat rechtsfreundlich vertretene Personen nicht über die mit ihren Handlungen oder Unterlassungen verbundenen Rechtsfolgen zu belehren, noch ist es seine Sache, sie zur Stellung bestimmter prozessualer Anträge anzuleiten; es ist weder befugt noch verpflichtet, auf eine Änderung des Klagebegehrens hinzuwirken.

Entscheidungen
42