JudikaturJustizRS0037038

RS0037038 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2023

Wegen fehlenden Bescheidcharakters eines Rückstandsausweises kommt eine Bindung der Gerichte in dem Sinn, dass endgültig und bindend über eine Vorfrage abgesprochen wird, nicht in Frage.

Entscheidungen
8