JudikaturJustizRS0036933

RS0036933 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2024

Der Umstand, dass die Untergerichte über das Parteivorbringen hinausgehende Beweisergebnisse berücksichtigt haben, kann nicht mit dem Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO gerügt werden. Die Gerichte sind berechtigt, auch über das Parteivorbringen hinausgehende Beweisergebnisse zu beachten.

Entscheidungen
120