Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie wie folgt lauten: „Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, die rechtswidrigen und unnatürlichen Wasserableitungen auf dem süd westlichen Eck des Grundstücks Nr *****, beim dort…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger (als Unterlieger) sind Hälfteeigentümer einer Liegenschaft, die an einem Hang unterhalb einer Liegenschaft gelegen ist, die zu einem Drittel dem Erstbeklagten und zu zwei Dritteln der Zweitbeklagten (als Oberlieger) gehört. Schon seit langer Zeit sind die Grundstücke …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Wahrung der Rechtssicherheit zulässig; sie ist auch berechtigt. Die Kläger führen ins Treffen, die Beklagten hätten in erster Instanz der nach § 364 Abs 2 Satz 2 ABGB unzulässigen direkten Zuleitung keinen Schikaneeinwand entgegengesetzt. Selbst wenn ein solcher vorläge, hätte e…