Spruch Der außerordentlichen Revision wird teilweise Folge gegeben. I. Das Urteil des Berufungsgerichtes, das in seinem abweisenden Teil als vom Revisionsverfahren nicht betroffen unberührt bleibt, wird in seinem stattgebenden Teil dahin abgeändert, daß es als Teilurteil unter Einbeziehung des abweisende…
Text Entscheidungsgründe: Am 19.10.1991 erlitt der am 10.10.1964 geborene, aus Bosnien stammende Kläger als Beifahrer eines vom Erstbeklagten gelenkten Fahrzeuges, das bei der Zweitbeklagten haftpflichtversichert war, bei einem Verkehrsunfall in der Gemeinde Regau, Oberösterreich, unter anderem einen H…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Vorinstanzen den Einwand der Legalzession gemäß § 332 ASVG unrichtig beurteilt haben; sie ist auch teilweise berechtigt. Nach einhelliger höchstgerichtlicher Rechtsprechung geht in Fällen, in denen der Geschädigte einen Ersatzanspruch gegen den Schädiger auf Ver…