JudikaturJustizRS0036833

RS0036833 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juli 2009

Das Gericht hat in einem Negatorienstreit, wenn die beklagte Partei einwendet, daß ein Weg öffentlich sei oder Gemeingebrauch hieran bestehe, diese Frage als Vorfrage ohne Rechtskraft zu lösen, falls hierüber noch keine rechtskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt.

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12