Spruch 1. Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird, soweit er das Feststellungsbegehren des Antragstellers betrifft, dahin abgeändert, dass der erstinstanzliche (Teil )Beschluss in seinem Punkt 3. mit der Maßgabe wiederhergestellt wird, dass die Anträge zurückgewie…
Text Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 18. 12. 2003 gemäß § 55 Abs 1 EheG rechtskräftig mit dem Ausspruch geschieden, dass den Antragsteller (im Folgenden: Mann) das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Die Ehewohnung befand sich auf einer Liegenschaft, die beide…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des Mannes erweist sich im Hinblick auf die Entscheidung über sein Feststellungsbegehren als zulässig und berechtigt; im Übrigen ist er hingegen unzulässig, weil er nicht aufzeigt, inwieweit die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn de…