Spruch Der Rekurs wird, soweit er sich gegen die Kostenentscheidung des Rekursgerichts richtet, als unzulässig zurückgewiesen. Im Übrigen wird dem Rekurs nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.751,04 EUR bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (darin 291,84 EUR…
Text Begründung: Die Klägerin brachte am 18. 6. 2010 gegen die O***** (im Folgenden: Schuldnerin [§ 275 Abs 1 Z 23 IO]) eine Klage mit dem Begehren ein, die Beklagte für schuldig zu erkennen, den auf der Liegenschaft der Beklagten bestehenden und grundbücherlich sichergestellten Servitutsweg zugunsten Gr…
Rechtliche Beurteilung 1. Nach § 7 Abs 1 IO werden alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Schuldner Kläger oder Beklagter ist, mit Ausnahme der in § 6 Abs 3 bezeichneten Streitigkeiten, durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen. § 7 Abs 3 IO ordnet an, dass bei Rechtsstreitigkeiten über Ansprüch…