JudikaturJustizRS0036719

RS0036719 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juli 2018

Das in einem nach Durchführung mehrerer Streitverhandlungen erstatteten vorbereitenden Schriftsatz enthaltene Vorbringen ist, wenn es in der mündlichen Streitverhandlung nicht wiederholt wird, nicht Prozeßgegenstand.

Entscheidungen
4