Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 15.643,98 bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin S 2.607,33 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen.…
Text Begründung: Der klagende Verband ist ein in Wels ansässiger und registrierter Verein. Mit seiner nicht auf Gewinn gerichteten Tätigkeit bezweckt er nach den Statuten "die Förderung und Sicherung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs und Gleichgewichtes und die Sicherung von wirtschaftlichen Interes…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Gemäß § 14 UWG können den Anspruch auf Unterlassung in den Fällen der §§ 1, 2, 3, 6 a und 10 UWG u.a. Vereinigungen zur Förderung wirtschaftlicher Interessen von Unternehmern geltend machen, soweit diese Vereinigungen Interessen vertreten, die durch die Hand…