RS0036698 – OGH Rechtssatz
RS0036698 – OGH Rechtssatz
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Unzulässigkeit des Revisionsrekurses gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, womit der die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig versagende Beschluß des Prozeßgerichtes aufgehoben und diesem die sachliche Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag aufgetragen wurde.