JudikaturJustizRS0036698

RS0036698 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 1997

Unzulässigkeit des Revisionsrekurses gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, womit der die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig versagende Beschluß des Prozeßgerichtes aufgehoben und diesem die sachliche Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag aufgetragen wurde.

Entscheidungen
10