JudikaturJustizRS0036434

RS0036434 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2004

Ob der bei der Übermittlung eines gerichtlichen Schriftstückes eingehaltene Vorgang als rechtswirksame "Zustellung" angesehen werden kann, bestimmt im Verfahren vor einem österreichischen Gericht ausschließlich das österreichiche Recht (§§ 87 ff ZPO, §§ 77 ff StPO in Verbindung mit dem ZustG BGBl 1982/200); nach ihm ist insbesondere auch die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen bei der Zustellung unterlaufene Mängel nachträglich geheilt werden können.

Entscheidungen
5