RS0036434 – OGH Rechtssatz
RS0036434 – OGH Rechtssatz
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Ob der bei der Übermittlung eines gerichtlichen Schriftstückes eingehaltene Vorgang als rechtswirksame "Zustellung" angesehen werden kann, bestimmt im Verfahren vor einem österreichischen Gericht ausschließlich das österreichiche Recht (§§ 87 ff ZPO, §§ 77 ff StPO in Verbindung mit dem ZustG BGBl 1982/200); nach ihm ist insbesondere auch die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen bei der Zustellung unterlaufene Mängel nachträglich geheilt werden können.