JudikaturJustizRS0036432

RS0036432 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 2006

Wenn der Beklagte erst während des Prozesses seine Wohnung gewechselt hat, war bei allen folgenden Zustellungen das im § 111 ZPO vorgesehene Verfahren zu beobachten. Weder eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 115 ZPO, noch die Zustellung an den Kurator im Sinne des § 116 ZPO kamen in Frage. Wurde aber ein Kurator nach § 116 ZPO bestellt, obwohl die Voraussetzungen hiezu nicht vorlagen, so war die Zustellung an denselben gegen die Partei, für welche er bestellt wurde, nichtig und der mit dem Kurator durchgeführte Prozeß und die etwa gefällten Entscheidungen im Sinne des § 477 Z 4 ZPO ebenfalls nichtig.

Entscheidungen
8