Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, dass die gegenständliche Aufforderung zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten (§ 6 EuRAG) den Rechtsanwalt der Einschreiterin Dr. Götz-Sebastian Hök, Berlin, selbst betrifft.…
Text Begründung: Die am 1. 7. 2002 verstorbene Erblasserin brachte in ihrem Testament vom 11. 9. 2001 den Erben ihren Wunsch zur Kenntnis, der Lebensgefährtin ihres Bruders, Siglinde L***** (im Folgenden Einschreiterin genannt) in ihren beiden (näher bezeichneten) Häusern ein "lebenslängliches, unentgelt…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist mangels oberstgerichtlicher Judikatur zu § 6 EuRAG zwar zulässig; er ist aber nicht berechtigt. Hat eine Partei für einen Rechtsstreit Prozessvollmacht erteilt, so haben gemäß § 93 Abs 1 ZPO bis zur Aufhebung der Prozessvollmacht alle diesen Rechtsstreit betreffenden Zustellu…