Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs der erstklagenden Partei wird zurückgewiesen. Dem außerordentlichen Revisionsrekurs der zweitklagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die zweitklagende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Zum Antrag der beklagten Partei, dem Erstkläger eine aktorische Kaution aufzuerlegen, wird auf die Vorentscheidung 1 Ob 560/95 = GesRZ 1996, 184 = ecolex 1996, 669 [ Zeiler ] verwiesen. Das Erstgericht wies den Antrag der beklagten Partei, der zweitklagenden Partei, einer im US Bundess…
Rechtliche Beurteilung a) Der außerordentliche Revisionsrekurs des Erstklägers ist unzulässig. Ihm fehlt die Beschwer, weil er durch die Auferlegung einer aktorischen Kaution an die zweitklagende Partei nicht belastet wird, sodaß das auch in seinem Namen erhobene Rechtsmittel zurückzuweisen ist. b) Der außerordentliche Re…