JudikaturJustizRS0036104

RS0036104 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2016

Es entspricht dem Sinn der Bestimmungen über die Verfahrenshilfe und deren Auslegung durch die Lehre, die Wirkung der im Hauptverfahren bewilligten Verfahrenshilfe auch auf ein anlässlich dieses Hauptverfahrens entstandenes Ablehnungsverfahren zu erstrecken.

Entscheidungen
5