JudikaturJustizRS0035879

RS0035879 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2017

Bei Bewilligung der Wiederaufnahme ist die Entscheidung über die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens der Entscheidung in der Hauptsache vorzubehalten.

Entscheidungen
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