Spruch Unanfechtbarkeit eines Kostenseparationsbeschlusses des arbeitsrechtlichen Berufungssenates. Entscheidung vom 11. März 1954, 4 Ob 26/54. I. Instanz: Arbeitsgericht Graz; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.…
Text Das Landesgericht Graz in Zivilrechtsachen hat über einen in der Berufungsverhandlung gestellten Antrag der beklagten Partei auf Kostenseparation außerhalb der Berufungsverhandlung durch einen aus drei Berufsrichtern bestehenden Senat entschieden und dem Antrage stattgegeben. In ihrem Rekurse gegen…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung des Obersten Gerichtshofes: Der Kostenseparationsbeschluß wurde nicht von einem Teile des Rechtsmittelgerichtes gefaßt, sondern von dem Senate, der zur Entscheidung zuständig ist, falls nicht die Voraussetzungen nach § 25 Abs. 2 AGG. gegeben sind. Es wurde daher im Rekurse vorsch…