Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Bestellung eines Zustellkurators für den Kläger ersatzlos aufgehoben wird.…
Text Begründung: Der Kläger, über dessen Vermögen zu 3 S 297/95m des Handelsgerichtes Wien auch ein Konkursverfahren eröffnet worden war, hatte in beiden zwischenzeitlich zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Sozialrechtssachen 15 Cgs 67/94s und 15 Cgs 40/95x (beide des Arbeits- und…
Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung ist eine zum Kurator bestellte Person zur Bekämpfung des Bestellungsbeschlusses im eigenen Namen berechtigt (SZ 21/155). Der Revisionsrekurs ist gemäß § 47 Abs 2 ASGG auch zulässig; die Rekursbeschränkung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO (Bestätigung eines erstgerichtlichen Beschluss…