JudikaturJustizRS0035711

RS0035711 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 2015

Auch im bezirksgerichtlichen Verfahren wird das Erlöschen der Vollmacht erst mit der Anzeige wirksam; sie muss aber nicht in Form eines Schriftsatzes erfolgen; es genügt, wenn die fernmündliche Anzeige vom Richter zur Kenntnis genommen und im Verhandlungsprotokoll festgehalten wurde (ähnlich schon EvBl 1964/228; RZ 1968,54).

Entscheidungen
7