RS0035445 – OGH Rechtssatz
RS0035445 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein von einem Prozeßunfähigen gegen den Willen des gesetzlichen Vertreters erhobenes Rechtsmittel ist unzulässig und als solches zurückzuweisen (vgl RZ 1966,126; Fasching IV S 12 Anmerkung 9).