JudikaturJustizRS0035399

RS0035399 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Februar 1982

Haben Streitgenossen des Revisionsrekurswerbers ohne seine Mitwirkung die vom Erstgericht angeordneter Verfahrensunterbrechung bekämpft, erstreckt sich ein Rekurserfolg notwendigerweise auch auf den Revisionsrekurswerber.

Entscheidungen
2