JudikaturJustizRS0035392

RS0035392 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2019

Die Parteifähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens zu überprüfen (außer es liegen bindende Vorentscheidungen nach § 42 Abs 3 JN vor).

Entscheidungen
26