RS0035289 – OGH Rechtssatz
RS0035289 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die im Ehescheidungsverfahren durch einen Abwesenheitskurator vertretene Partei ist nicht deshalb im Verfahren unvertreten gewesen, weil der ordnungsgemäß geladene Kurator zur Streitverhandlung nicht erschienen ist.