JudikaturJustizRS0035289

RS0035289 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. April 1962

Die im Ehescheidungsverfahren durch einen Abwesenheitskurator vertretene Partei ist nicht deshalb im Verfahren unvertreten gewesen, weil der ordnungsgemäß geladene Kurator zur Streitverhandlung nicht erschienen ist.