JudikaturJustizRS0035229

RS0035229 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Dezember 1998

Eine - zufolge Fehlens der Voraussetzungen des § 2 ZPO - unwirksame Zustellung an einen Minderjährigen konvalidiert nicht mit den Eintritt seiner Großjährigkeit. § 108 ZPO ist nicht anwendbar, wenn es sich nicht um eine mangelhafte Zustellung, sondern um eine Falschzustellung handelte.

Entscheidungen
4