Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 13.036,65 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Umsatzsteuer von S 1.185,15, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 4. Mai 1979, GZ 29/1979 des öffentlichen Notars Dr. Franz U***, schenkte die Klägerin dem Beklagten die ihr gehörenden 1830/157.220-Anteile der Liegenschaft EZ 251 KG Rauhenstein, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 4 im Haus Baden, Weilbur…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Hinblick auf die Höhe des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, ohne die im § 503 Abs 2 ZPO normierte Einschränkung der Revisionsgründe zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Der Beklagte versucht in seiner Rechtsrüge nach wie vor darzutun, daß die…