JudikaturJustizRS0034597

RS0034597 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2020

Der Pächter einer Liegenschaft ist als Besitzmittler ein "selbständiger" und selbstnütziger" Inhaber kraft eigenen Rechtsbesitzes, durch dessen Ausübung zugleich der Sachbesitz des Eigentümers sich auswirkt. Die Wirkung dieser Vermittlung kommt sowohl für die Erhaltung des Besitzers als auch für dessen Erwerb in Betracht. Daraus folgt, dass der Eigentümer einer Sache diese - unter den für eine Ersitzung erforderlichen Voraussetzungen - durch den Pächter als Besitzmittler ersitzen kann.

Entscheidungen
13