Spruch Im Verfahren zum AZ 4 b E Vr 2136/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz wurde durch die Beschlüsse…
Text Gründe: I. In der im Spruch bezeichneten Mediensache wies das Landesgericht für Strafsachen Graz einen Antrag des Entgegnungsberechtigten, dem Medieninhaber für das Erscheinen jeder Nummer des von ihm hergestellten periodischen Druckwerks nach dem 24. Juni 1988 ohne gehörige Erfüllung des gegen ihn…
Rechtliche Beurteilung II. Beide Beschlüsse stehen mit dem Gesetz nicht im Einklang. 1. Nach § 20 Abs 1 MedG hat das Gericht dann, wenn einem Auftrag zur Veröffentlichung einer Entgegnung oder einer nachträglichen Mitteilung (§ 15 MedG) entweder (erster Durchsetzungsfall) nicht rechtzeitig, also verspätet oder gar nicht, …