Spruch Der Revision wird Folge gegeben; das angefochtene Urteil, das hinsichtlich des Zuspruchs eines Bruttobetrags von 1.120 S sA und der Abweisung eines Mehrbegehrens von 7.143,60 S sA unbekämpft blieb, wird im Übrigen, das ist hinsichtlich des Zuspruchs eines weiteren Teilbetrags von 7.289,40 S sA sowie…
Text Begründung: Gegenstand des Revisionsverfahrens sind nur noch Provisionsforderungen des Klägers gegen die beklagte Partei, seine ehemalige Arbeitgeberin, im Betrag von 7.289,40 S sA aus den Aufträgen Nr 280, 306, 257 und 267. Die beklagte Partei hat - soweit dies für das Revisionsverfahren noch von B…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Die beklagte Partei bekämpft zunächst mit Recht die vom Berufungsgericht nicht erörterte Auffassung des Erstgerichts, eine von den Parteien eines Individualarbeitsvertrags getroffenen Vereinbarung über den Verfall einzelvertraglicher Ansprüche sei, wenn sie sich nicht au…