BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches Gesetzbuch§ 1491

§ 1491

Einige Rechte sind von den Gesetzen auf eine noch kürzere Zeit eingeschränkt. Hierüber kommen die Vorschriften an den Orten, wo diese Rechte abgehandelt werden, vor.

Entscheidungen
493
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