Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 9.900,- (darin enthalten S 1.650,- Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13.1.1986 bis 2.9.1988 als Isolierspengler in der Niederlassung der beklagten Partei in Innsbruck, welche am 2.9.1988 an ein anderes Unternehmen verkauft wurde, beschäftigt. Anschließend arbeitete der Kläger bis 1992 bei dem Nachfolgeunternehmen weiter. Am …
Rechtliche Beurteilung Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Verjährungsfrist ist, wie sich aus § 1502 ABGB ableiten läßt, grundsätzlich zulässig (Arb 10.174, SZ 59/180). Wird eine solche Verkürzung, wie in vielen Kollektivverträgen üblich, in eine Verfallsklausel gekleidet, verstößt diese nicht gegen zwin…