Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts, das in seinen Punkten 1. bis 3. mangels Anfechtung bereits in Rechtskraft erwachsen ist, in seinem Punkt 5. unverändert und in Punkt 4. mit der Maßgabe wiederhergestellt wird, dass dies…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab Juli 1983 als Zollbeamtin in einem Zollamt mit Tätigkeiten des gehobenen Dienstes betraut. Zu ihren Aufgaben gehörte es unter anderem auch, Container auf zu verzollendes Gut zu untersuchen. Wegen der damit verbundenen Kontakte mit gesundheitsschädlichen Chemi…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig, weil höchstgerichtliche Judikatur zur Frage fehlt, ob bei einem Verdienstausfall durch einen Krankenstand wegen psychischer Beeinträchtigungen typischerweise auch (erheblich höhere) Einkommensverluste wegen einer künftigen Frühpensionierung wegen Dienstunfähig…