JudikaturJustizRS0034209

RS0034209 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 1984

Die Benützung eines Grundstückes zu Gehzwecken und Fahrzwecken, die rechtsgeschäftlich als Dienstbarkeit eingeräumt wurde, kann niemals zur Ersitzung des Eigentums an diesem Grundstück führen.