Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei den Betrag von S 73.750 samt 4 % Zinsen ab 23. 5. 1995 zu bezahlen und die mit S 3.795 bestimmten Prozesskos…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht, wie es selbst in seinem Beschluss, mit dem es aussprach, die ordentliche Revision sei zulässig, ausführte, von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist, sie ist im Umfang der Anfechtung auch berechtigt. Die klagende Partei m…