Spruch 1. Die Revision wird hinsichtlich der Abweisung der Begehren von 190,11 EUR sA, 2.969,60 EUR sA und 5.044,02 EUR sA, das letzte Begehren betreffend mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO, zurückgewiesen. 2. Im Übrigen, das Begehren von 12.542,82 EUR sA betreffend, wird der Revision hingegen…
Text Begründung: Über das Vermögen der mehrfach als Subunternehmerin der Beklagten (die ein Dachdecker und Spenglereiunternehmen betreibt) tätigen Gesellschaft wurde am 28. März 2012 das Konkursverfahren eröffnet. Dieses Unternehmen hatte mit Globalzessionsvertrag vom 14. Oktober 2008 sämtliche Forderun…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin, mit der sie die gänzliche Klagestattgebung anstrebt, ist in Ansehung der Begehren für Arbeitskräfteüberlassung von 190,11 EUR und 2.969,60 EUR jedenfalls und in Ansehung des Entgelts für Arbeitskräfteüberlassung von 5.044,02 EUR mangels erheblicher Rechtsfrage iSd § 502 Ab…