Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen werden in der Weise abgeändert, dass dem Sachantrag der Antragstellerin wie folgt stattgegeben wird: "Der Antragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin binnen 14 Tagen S 476.000,-- zuzüglich 4 % Zinsen aus S 15.000,-- v…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin der Wohnung top 7 im sogenannten "T*****haus" in E*****, das im Eigentum des Antragsgegners steht. Dieses Haus wurde unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel gemäß den Bestimmungen des nö Wohnungsförderungsgesetzes und der nö Wohnungsförderungsverord…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil höchstgerichtliche Judikatur zur hier entscheidungsrelevanten Rechtsfrage fehlt, ob zu den Wesensmerkmalen einer echten Mietzinsvorauszahlung die unbedingte aliquote Rückzahlungsverpflichtung des Vermieters bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses gehö…